Lebensversicherung und Berufsunfähigkeit - was passiert?

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Was mit Ihrer Lebensversicherung bei Berufsunfähigkeit passiert, hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie haben. Es gibt sie einmal mit Berufsunhäigkeit, die ab 51 % die volle Leistung erbringt oder aber, die zwischen 25 % und 75 % entsprechend entschädigt, darüberhinaus zu 100 %.

Das zweite Kriterium ist die Berufsunfähigkeit, die Sie nur von der Prämienzahlung im Schadenfall freistellt, oder darüberhinaus eine prozentuale Rente von der Versicherungssumme zusätzlich zahlt.

Tritt der Versicherungsfall ein, werden Sie von der Prämienzahlung freigestellt, wobei die Lebensversicherung weiterläuft, als würden Sie Beiträge bezahlen. Und Sie bekommen ggf. die vereinbarte Rente. In der Kalkulation des Vertrages war das Risiko so eingeschlossen, dass im Versicherungsfall quasi die Gesellschaft selbst die Prämie weiterzahlt. Dieses Risiko und auch das der möglichen Rentenzahlung haben Sie als erhöhten Beitrag bezahlt. Bei Ablauf der Versicherung kommt der Vertrag voll zu Auszahlung. Lediglich die Versicherungsnehmer, die keinen Versicherungsfall hatten, bekommen einen Bonus ausbezahlt.

Welche Kosten kommen beim Verkauf der Lebensversicherung auf mich zu?

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Durch widrige Umstände kann man gezwungen sein, seine Lebensversicherung zu verkaufen. Man muss sich im Klaren sein, dass man bei dem Verkauf der Lebensversicherung in aller Regel einen Abschlag einkalkulieren muss. Je geringer die Laufzeit der Lebensversicherung bis zum Verkauf war, desto höher ist der Verlust. Bis vor einiger Zeit war es so, dass man innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss der Versicherung fast nichts von seinen eingezahlten Beiträgen wiederbekam. Aus den Beiträgen der ersten zwei Jahre wurde komplett die Provision des Maklers bezahlt. Mittlerweile wird die Provision auf einen längeren Zeitraum gestreckt.

Die Kapitallebensversicherung gibt ihre Leistung in mehreren Beträgen an. Zum einen gibt es eine garantierte Auszahlungsquote nach der vereinbarten Laufzeit. Zum anderen gibt es Überschussbeteiligung und einen Betrag im Todesfalle. Wenn man die Versicherung zum Rückkauf anbietet, dann zieht die Versicherung von den eingezahlten Beträgen ihre Handlingkosten ab. Dazu wird man nur bedingt an den Überschussbeteiligungen - wenn überhaupt - beteiligt. Innerhalb der ersten 12 Jahre werden auch noch Steuern fällig. Die Versicherung begründet die magere Auszahlungsquote auch damit, dass die Beiträge ja auch zum Abdecken des Todesfallrisikos dienen.

Insgesamt ist die Verzinsung des eingezahlten Kapitals bei einem Rückkauf an die Versicherung sehr mager. Man sollte eher an ein Ruhigstellen der Versicherung oder an ein Beleihen denken, auch ein Verkauf an einen Drittanbieter kann günstig sein.

Geschichte der Lebensversicherung

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Die Mathematik der modernen Lebensversicherung geht auf Edmond Halley zurück, das späte 17. Jahrhundert gilt als Anfangszeit moderner Lebensversicherungen, die auf die Berechnung der Beiträge zurückgehen, die die  Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships 1762 in London errechnete und die im 19. Jahrhundert auch die Basis für die Sterbekasse bildeten. Sehr frühe Lebensversicherungen sind aus dem antiken Rom bekannt, wo Vereine gegründet wurden, die die Kosten für die Bestattung übernahmen und die Hinterbliebenen der Vereinsmitglieder finanziell unterstützen.

Neben weiteren Vorläufern in Frankreich und in England beinhalteten die Verträge schon früh Leistungen beim Tod oder im Fall des Überlebens der Versicherten. Allerdings waren diese Leistungen weniger das Ergebnis einer Berechnung, sondern vielmehr eine Art Umlage oder Wette. Da besonders in England bevorzugt auf das Leben von Menschen gewettet wurde, durften spätere Lebensversicherungsverträge nur  noch dann geschlossen werden, wenn man nachweisen konnte, das das Überleben des Versicherten mit wirtschaftlichem Interesse in Verbindung stand. In Deutschland fand der Verkauf von modernen Lebensversicherungen, die die Beiträge anhand der Versicherungsmathematik und altersabhängig berechneten, ab 1827 durch die Gothaer Versicherung statt. Der aus Gotha stammende Ernst-Wilhelm Arnoldi, der die Versicherung gründete, gilt als Begründer des Versicherungswesens in Deutschland, dem langjährigen Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank Gustav Hopf wird die Erfindung der Lebensversicherung als gemischte Versicherung, also auf den Todes- und Erlebensfall zugeschrieben. 1892 führte Otto Gerstenberg als Direktor der Victoria Versicherung eine Lebensversicherung ein, die eine Versicherung für jeden ermöglichte, ohne seinen sozialen oder finanziellen Hintergrund zu berücksichtigen und schnell zu einer Art Volksversicherung wurde. In den USA begann der Verkauf der Lebensversicherungen um 1760, organisiert in erster Linie durch Priester der episkopalischen Kirche und auf einem Umlageverfahren basierend. Vor Beginn des Bürgerkrieges wurden Lebensversicherungen zudem gerne für Sklaven abgeschlossen, Begünstigte waren jedoch die Sklavenhalter.

Hauskredit bei Scheidung

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Wer zahlt den Hauskredit bei Scheidung?

Die Scheidung einer Ehe zieht oft finanzielle Einbußen mit sich.

 

Wie genau wird der Hauskredit bei Scheidung geregelt? Derjenige, der unterschrieben hat, wird den Hauskredit weiterhin auf sich laufen lassen müssen. Aus Sicht der Bank verständlich: So viele Ehen, wie geschieden werden; bräuchte jede Bank eine individuelle Kreditregelung bei Scheidung. Und da dies nicht machbar ist, ist es den Geldgebern vom Standpunkt des Kredites aus egal, ob nun die Scheidung einer Ehe eingeleitet wird.

Derjenige hat einen Pluspunkt, der beim Unterschreiben des Hauskredites bedacht hat, dass etwas passieren kann. Haben beide Parteien unterschrieben, zahlen auch beide den Hauskredit bei Scheidung. Und in diesem Punkt ist es der Bank wieder egal, welche der Parteien aus dem gemeinsamen Haus auszieht; Schuldner sind beide Vertragspartner, somit gehört der Hauskredit bei Scheidung von beiden abbezahlt. Der Grundbucheintrag – vielleicht wurde hier nur ein Partner eingetragen – sagt nichts darüber aus, wer weiterzahlt. Haben beide unterschrieben, zahlen beide weiter.

Welche Vereinbarungen die Geschiedenen nun bezüglich des Hauses treffen, geht die Bank kaum etwas an. Versetzt man sich in die Lage eines Geldgebers, wäre auch oberste Priorität die Rückzahlung des Geldes innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Die Abzahlung vom Hauskredit bei Scheidung – mehr interessiert verständlicherweise nicht.

Ein wichtiger Punkt zum Thema Hauskredit bei Scheidung ist wohl die Haftung. Derjenige, der nicht unterschrieben hat, wird nicht haften müssen; unabhängig davon, ob Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht.

Im Allgemeinen lässt sich für eine Baufinanzierung bei Scheidung festhalten: Derjenige, der unterschrieben hat, wird zahlen müssen. Was untereinander vereinbart wird, interessiert die Bank nicht.