Lebensversicherung und Berufsunfähigkeit - was passiert?

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Was mit Ihrer Lebensversicherung bei Berufsunfähigkeit passiert, hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie haben. Es gibt sie einmal mit Berufsunhäigkeit, die ab 51 % die volle Leistung erbringt oder aber, die zwischen 25 % und 75 % entsprechend entschädigt, darüberhinaus zu 100 %.

Das zweite Kriterium ist die Berufsunfähigkeit, die Sie nur von der Prämienzahlung im Schadenfall freistellt, oder darüberhinaus eine prozentuale Rente von der Versicherungssumme zusätzlich zahlt.

Tritt der Versicherungsfall ein, werden Sie von der Prämienzahlung freigestellt, wobei die Lebensversicherung weiterläuft, als würden Sie Beiträge bezahlen. Und Sie bekommen ggf. die vereinbarte Rente. In der Kalkulation des Vertrages war das Risiko so eingeschlossen, dass im Versicherungsfall quasi die Gesellschaft selbst die Prämie weiterzahlt. Dieses Risiko und auch das der möglichen Rentenzahlung haben Sie als erhöhten Beitrag bezahlt. Bei Ablauf der Versicherung kommt der Vertrag voll zu Auszahlung. Lediglich die Versicherungsnehmer, die keinen Versicherungsfall hatten, bekommen einen Bonus ausbezahlt.

Welche Kosten kommen beim Verkauf der Lebensversicherung auf mich zu?

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Durch widrige Umstände kann man gezwungen sein, seine Lebensversicherung zu verkaufen. Man muss sich im Klaren sein, dass man bei dem Verkauf der Lebensversicherung in aller Regel einen Abschlag einkalkulieren muss. Je geringer die Laufzeit der Lebensversicherung bis zum Verkauf war, desto höher ist der Verlust. Bis vor einiger Zeit war es so, dass man innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss der Versicherung fast nichts von seinen eingezahlten Beiträgen wiederbekam. Aus den Beiträgen der ersten zwei Jahre wurde komplett die Provision des Maklers bezahlt. Mittlerweile wird die Provision auf einen längeren Zeitraum gestreckt.

Die Kapitallebensversicherung gibt ihre Leistung in mehreren Beträgen an. Zum einen gibt es eine garantierte Auszahlungsquote nach der vereinbarten Laufzeit. Zum anderen gibt es Überschussbeteiligung und einen Betrag im Todesfalle. Wenn man die Versicherung zum Rückkauf anbietet, dann zieht die Versicherung von den eingezahlten Beträgen ihre Handlingkosten ab. Dazu wird man nur bedingt an den Überschussbeteiligungen - wenn überhaupt - beteiligt. Innerhalb der ersten 12 Jahre werden auch noch Steuern fällig. Die Versicherung begründet die magere Auszahlungsquote auch damit, dass die Beiträge ja auch zum Abdecken des Todesfallrisikos dienen.

Insgesamt ist die Verzinsung des eingezahlten Kapitals bei einem Rückkauf an die Versicherung sehr mager. Man sollte eher an ein Ruhigstellen der Versicherung oder an ein Beleihen denken, auch ein Verkauf an einen Drittanbieter kann günstig sein.