Lebensversicherung versteuern
Die Lebensversicherung dient der Absicherung des Todesfallrisikos. Gleichzeitig ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung eine gute Möglichkeit der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. In Deutschland gibt es etwa 90 Millionen Verträge von Lebensversicherungen, mit steigender Tendenz. Die eingezahlten Beiträge zur Kapitalbildenden Lebensversicherung waren früher steuerlich absetzbar. Heute trifft das nur noch für zertifizierte Verträge zu. Dazu gehören Verträge zur Riester- oder Rürup Rente.
Bei der Auszahlung sind Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden steuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit haben, 5 Jahre eingezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60% beträgt.
Verträge, die danach abgeschlossen wurden, sind noch steuerbegünstigt. Das bedeutet, dass der Kapitalertrag mit 50% des persönlichen Steuersatzes steuerpflichtig ist. Bedingung ist, dass die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und der Vertrag über 12 Jahre geht. Werden diese Vorraussetzungen nicht erfüllt, ist die Lebensversicherung voll steuerpflichtig. Im Erbfall ist die Kapitalbildende Lebensversicherung noch steuerlich begünstigt. Nur etwa 2/3 von den eingezahlten Beiträgen werden zurzeit angerechnet. Im Jahr 2008 plant die Bundesregierung hier Veränderungen, so dass sich diese Vergünstigungen ändern können.